Keine Jagd auf meinem Grundstück!

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Was auf den ersten Blick wie ein Erfolg scheint, ist in Wirklichkeit ein Skandal: Man muss bei dem 19-seitigen Gesetzesentwurf des BMVL gar nicht mal zwischen den Zeilen lesen, um festzustellen, dass er die Handschrift der jagenden Lobby trägt. Dieser Gesetzesentwurf torpediert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ganz massiv.

„Änderung des Jagdrechts: Grundstücksbesitzer können Jäger aussperren“, titelt Focus online am 20.12.2012 und meldet: „Besitzer bejagbarer Grundstücke mussten bisher die Jagd auf ihrem Grund und Boden dulden, auch wenn sie ethische Bedenken dagegen hatten. Ein nun verabschiedeter Gesetzesentwurf setzt dieser Praxis ein Ende. Besitzer von Wald und Ackerland müssen künftig keine Jagd mehr auf ihren Grundstücken dulden.“
http://www.focus.de/politik/deutschland/aenderung-des-jagdrechts-grundstuecksbesitzer-koennen-jaeger-aussperren_aid_885572.html

Grund für die Gesetzesänderung:

Das deutsche Jagdgesetz verstößt laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012 gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Es ist nicht mit dem in der Menschenrechtskonvention garantierten Schutz des Eigentums zu vereinbaren, wenn Grundstücksbesitzer gegen ihren Willen zwangsweise Mitglied in Jagdgenossenschaften sind und damit die Jagd auf ihrem Eigentum dulden zu müssen – auch wenn sie das Töten von Tieren nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMVL hatte am 19.12.2012 in einer Pressemitteilung den Entwurf der Änderung des Jagdgesetzes vorgestellt:  „Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften dient dazu, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 in nationales Recht umzusetzen. Der EGMR hat festgestellt, dass die mit der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften verbundene Pflicht eines Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden, gegen Artikel 1 Protokoll Nr. 1 (Schutz des Eigentums) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.“

http://www.bmelv.de/SharedDocs/Rechtsgrundlagen/Entwuerfe/
EntwurfGesetzAenderungJagdrechtlicheVorschriften.html


Alle Infos zu "Skandal: Der Gesetzesentwurf ist ein Kniefall vor der Jagdlobby!" finden Sie hier:

http://www.zwangsbejagung-ade.de/rechtlichegrundlagen/index.html

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